Kurz gesagt: AFEST (Action de Formation En Situation de Travail) ist ein französisches Weiterbildungsformat, das seit 2018 im Arbeitsgesetzbuch verankert ist. Es ermöglicht Beschäftigten, Kompetenzen direkt am Arbeitsplatz unter realen Bedingungen zu erwerben, begleitet von einem Ausbilder und mit einer obligatorischen Reflexionsphase. Für Personalentwicklung und HR bietet es hohes Potenzial: finanzierbar durch Förderinstitutionen, kompatibel mit Qualitätszertifizierungen und vollständig digital nachweisbar.
AFEST ist eine Form der beruflichen Weiterbildung, bei der der Beschäftigte neue Kompetenzen unmittelbar am Arbeitsplatz unter realen Bedingungen erwirbt. Sie wechselt zwischen zwei ergänzenden Phasen:
Dieser Zyklus wird so oft wiederholt, bis die definierten Ziele erreicht sind. Im Gegensatz zu einem klassischen Kurs verankert AFEST das Lernen direkt in der beruflichen Praxis.
Seit dem französischen Gesetz "Avenir professionnel" von September 2018 ist AFEST als vollwertige Weiterbildungsmaßnahme im Arbeitsgesetzbuch anerkannt. Damit die Maßnahme gültig ist, muss sie:
Mit AFEST verbundene Kosten (Konzeption, Ausbildervergütung, Tutorkosten) können von Förderinstitutionen übernommen werden. Die Maßnahme kann in den betrieblichen Kompetenzentwicklungsplan aufgenommen werden, ohne externen Schulungsanbieter.
Jede Sequenz muss formal nachgewiesen werden. Hier kommt ein Tool wie Edusign Digital-Anwesenheitserfassung ins Spiel: zeitgestempelte Unterschriften von Beschäftigtem und Tutor, automatische Archivierung der Anwesenheitsnachweise.
AFEST ergänzt andere Weiterbildungsformen, ersetzt sie aber nicht. Sie fügt sich in einen hybriden Schulungspfad ein, der verschiedene pädagogische Ansätze kombiniert.
Für Weiterbildungsverantwortliche und HR-Manager ist das die Bedingung, damit AFEST rechtlich Bestand hat und Förderinstitutionenkontrollen oder Zertifizierungsaudits problemlos besteht.
Bei klassischen Schulungen findet das Lernen außerhalb des Arbeitsplatzes statt (Kursraum, E-Learning, virtuelles Klassenzimmer). AFEST hingegen findet direkt am Arbeitsplatz unter realen Bedingungen statt. Der grundlegende Unterschied ist die obligatorische Reflexionsphase: Nach jeder Arbeitssituation analysiert der Beschäftigte seine Erfahrung mit einer dritten Person. Dies unterscheidet AFEST rechtlich von bloßem Mentoring oder Hospitationen.
Ja. Mit einer AFEST verbundene Kosten (pädagogisches Engineering, Ausbilder- oder Tutorvergütung, Pfadkonzeptionskosten) können von der zuständigen Förderinstitution übernommen werden. Voraussetzung: Einhaltung des gesetzlichen Rahmens und vollständige Nachweisführung, einschließlich unterzeichneter Anwesenheitslisten und Reflexionsberichte.
Das Gesetz legt keine Mindestdauer fest. Die Dauer muss dem angestrebten Kompetenzziel angepasst sein. In der Praxis erstreckt sich eine AFEST über mehrere Wochen, mit regelmäßigen Arbeitssituations- und Reflexionssequenzen. Entscheidend ist der dokumentierte Fortschritt des Beschäftigten, nicht die Stundenanzahl als solche.
Qualitätszertifizierungskriterien zur Anpassung an Bedürfnisse und zur Durchführungsüberwachung sind direkt betroffen. Für ein Audit müssen Sie vorlegen: das pädagogische Programm der AFEST, unterzeichnete Anwesenheitslisten für jede Sequenz, Reflexionsberichte und Kompetenzbewertungen. Ein digitales Anwesenheitstool wie Edusign vereinfacht die Zusammenstellung dieser Nachweisakte.
Nein, AFEST ergänzt andere Formate. Sie fügt sich in einen hybriden Schulungspfad ein, kombiniert mit E-Learning-Modulen, Präsenzkursen oder virtuellen Klassenzimmern. Oft ist es die Nutzung in Ergänzung zu einem breiteren Programm, die ihren pädagogischen Mehrwert maximiert.