Kurz gesagt: Das BIAF (Bordereau Individuel d'Accès à la Formation) war ein Dokument, das franzoesische Arbeitgeber befristet Beschaeftigten aushändigen mussten, um sie ueber ihre Weiterbildungsrechte zu informieren. Es wurde 2019 abgeschafft und durch neue Informationspflichten im Zusammenhang mit Uebergangs-Weiterbildungskonten ersetzt. Fuer HR-Teams und Lohnbuchhalter, die mit Archiven oder Pruefungen befasst sind, verhindert das Verstaendnis der Geschichte des BIAF Verwechslungen mit den aktuellen Verpflichtungen.
Das Bordereau Individuel d'Accès à la Formation (BIAF) war ein franzoesisches Rechtsdokument, das Arbeitgeber befristet beschaeftigten Mitarbeitenden aushändigen mussten. Sein Zweck war es, diese Mitarbeitenden ueber ihre Rechte in der beruflichen Weiterbildung zu informieren, insbesondere ueber den Zugang zu zertifizierten Schulungen, Kompetenzfeststellungen oder der Anerkennung von Berufserfahrung.
In den fruehen 1990er Jahren im Rahmen einer Staerkung der Weiterbildungsrechte befristet Beschaeftigter eingefuehrt, adressierte das BIAF eine einfache Feststellung: Befristet Beschaeftigte, haeufig schlechter informiert als unbefristet Angestellte, nutzten ihre Weiterbildungsansprueche kaum. Das Dokument sollte diese Informationsluecke schliessen.
Fuer Personalabeilungen und Weiterbildungsverantwortliche in Unternehmen mit befristeten Beschaeftigungsverhaeltnissen war die Aushändigung des BIAF eine systematische gesetzliche Pflicht mit Sanktionsrisiko bei Pruefungen.
Das BIAF wurde durch das Gesetz vom 31. Dezember 1991 im Rahmen einer Berufsbildungsreform eingefuehrt. Seine Geschichte gliedert sich in drei Phasen:
Fuer Lohnbuchhalter und HR-Verwalter der damaligen Zeit bedeutete das BIAF eine wiederkehrende Verwaltungspflicht am Ende jedes befristeten Vertrags, die einen erheblichen Dokumentationsaufwand verursachte.
Das franzoesische Berufsbildungsgesetz vom 5. September 2018 hat die Weiterbildungslandschaft grundlegend veraendert. Es schaffte zum 31. Dezember 2018 den Bildungsurlaub fuer befristet Beschaeftigte (CIF-CDD) ab und ersetzte ihn durch ein Uebergangs-Weiterbildungskonto. Diese Reform machte das BIAF in seiner urspruenglichen Form weitgehend obsolet.
Die Regierung schaffte das BIAF offiziell durch ein am 27. Dezember 2019 im Amtsblatt veroeffentlichtes Dekret ab. Mehrere Gruende rechtfertigten diese Aufhebung:
Die Abschaffung des BIAF bedeutet nicht die Abschaffung aller Informationspflichten des Arbeitgebers zur Weiterbildung. Die aktuellen Verpflichtungen sind andere, aber ebenso strukturierend:
Fuer Personalabteilungen und Weiterbildungsanbieter, die Unternehmen in ihrer Weiterbildungspolitik unterstuetzen, ist die Digitalisierung von Weiterbildungsnachweisen heute das Fundament der Konformitaet.
Ueber die spezifischen Informationspflichten gegenueber befristet Beschaeftigten hinaus haben sich die Weiterbildungspflichten der Arbeitgeber in den letzten Jahren verstaerkt. Achtsamkeitspunkte fuer HR-Teams und Weiterbildungsverantwortliche:
Auch wenn das BIAF der Geschichte angehoert, bleibt die Verwaltung von Weiterbildungsnachweisen und -dokumenten eine zentrale Anforderung fuer Personalabteilungen, Lohnbuchhalter und Weiterbildungsanbieter. Edusign digitalisiert und sichert die gesamte Dokumentationskette:
Fuer Weiterbildungsverantwortliche und HR-Direktoren ist das die Garantie, dass Dokumentationskonformitaet nicht mehr auf Papier oder Tabellen beruht. Jede Weiterbildungsmassnahme hinterlaesst eine digitale Spur, sofort verwertbar im Pruefungsfall.
Nein. Das BIAF wurde offiziell durch ein am 27. Dezember 2019 im franzoesischen Amtsblatt veroeffentlichtes Dekret abgeschafft. Seit diesem Datum sind Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, dieses Dokument ihren befristet beschaeftigten Mitarbeitenden auszuhaendigen. Die neuen Informationspflichten zur Weiterbildung verlaufen ueber andere Kanaele: Information zum persoenlichen Weiterbildungskonto, berufliche Entwicklungsgespraeche und Zugang zum Kompetenzentwicklungsplan.
Die franzoesische Berufsbildungsreform von 2018 transformierte die Weiterbildungslandschaft: Sie schaffte den Bildungsurlaub fuer befristet Beschaeftigte (CIF-CDD) ab, also das Hauptprogramm, zu dem das BIAF den Zugang eroeffnete. Mit der Einfuehrung persoenlicher Weiterbildungskonten und Online-Plattformen koennen Beschaeftigte ihre Rechte direkt einsehen und nutzen, ohne Papierdokument des Arbeitgebers. Die Abschaffung des BIAF war Teil einer breiteren Logik der Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung der Weiterbildungsrechte.
Es gibt kein einzelnes Dokument, das das BIAF ersetzt. Die Informationspflichten des Arbeitgebers verteilen sich nun auf: Information zum persoenlichen Weiterbildungskonto (das Mitarbeitende direkt online einsehen koennen), das zweijae hrliche berufliche Entwicklungsgespraech (Pflicht bei befristeten Vertraegen von mehr als 3 Monaten) und Zugang zum Kompetenzentwicklungsplan des Unternehmens. Die Logik ist die individueller, portabler und online abrufbarer Rechte, statt eines vom Arbeitgeber ausgehaendigten Dokuments.
Ja, im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Dokumente zur Vertragsdurchfuehrung, einschliesslich des BIAF, muessen fuer die Dauer des Vertrags zuzueglich 5 Jahren aufbewahrt werden, gemaess den allgemeinen Regeln zur Aufbewahrung von HR-Unterlagen. Bei Pruefungen durch Behoerden oder Rechtsstreitigkeiten betreffend Zeitraeume vor 2019 koennen alte BIAF-Dokumente als nuetzliche Nachweise dienen. Die Digitalisierung dieser Archive ist zur Erleichterung der Suche empfehlenswert.
Seit der Abschaffung des BIAF umfassen die Informationspflichten vier Hauptbereiche: Mitarbeitende ueber die Existenz des persoenlichen Weiterbildungskontos und ihre Rechte informieren; alle 2 Jahre ein berufliches Entwicklungsgespraech fuehren (und alle 6 Jahre ein zusammenfassendes Bilanzgespraech); Zugang zum Kompetenzentwicklungsplan gewaehren; und fuer jede gefoerderte Weiterbildung Durchfuehrungsnachweise erbringen (Anwesenheitslisten, Bescheinigungen). Personalabteilungen setzen zunehmend auf digitale Werkzeuge, um diese Dokumentationspflichten zu automatisieren.